C1

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg aber nicht mehr als 7.500kg, die nicht für die Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind. 
Es dürfen auch Anhänger bis 750kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden. 

C1E

Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger der mehr als 750kg zulässige Gesamtmasse hat. Die Kombination darf 12.000kg zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten. 

C

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg, die nicht für die Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind. 
Es dürfen auch Anhänger bis 750kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden. 

CE

Zugfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger der mehr als 750kg zulässige Gesamtmasse hat.