A1
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von maximal 125cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW.
Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) darf maximal 0,1 kW/kg betragen.
A2
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist.
Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) darf maximal 0,2 kW/kg betragen.
A
Krafträder mit einem Hubraum über 50cm³, sowie einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h